Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.

Freigrenze

Wird eine Freigrenze überschritten, erfolgt keine Minderung der steuerlichen Bemessungsgrundlage mehr. Im Gegensatz zum Freibetrag, welcher immer abzuziehen ist.
Beispiele für Freigrenzen (Stand 2008):
- Freigrenze für Einnahmen aus privaten Veräußerungsgeschäften
- Freigrenze für Arbeitgeberdarlehen
- Freigrenze für Sachbezüge
- Freigrenze für Betriebsveranstaltungen pro Teilnehmer (Betriebsausflug)
- Zinsschranke in der Unternehmensbesteuerung
- Freigrenze für Einkünfte aus bestimmten Leistungen

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