Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.

Differenzbesteuerung

Bei der Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG wird lediglich die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis der Umsatzsteuer unterworfen.
Die Differenzbesteuerung ist anzuwenden, beim Erwerb von Gegenständen von Privatpersonen, Kleinunternehmern, die nicht zur Umsatzsteuer optiert haben bzw. bei Ärzten und anderen Berufsgruppen, welche nicht der Umsatzsteuer unterliegen.
Voraussetzung der Differenzbesteuerung ist, dass ein Wiederverkauf vorliegt, der Gegenstand im Gemeinschaftsgebiet erworben wurde und der Verkäufer beim Verkauf an Wiederverkäufer keine Umsatzsteuer schuldet oder dass der Verkäufer unter die Differenzbesteuerung fällt.
Die Differenzbesteuerung findet sich häufig
- im Antiquitätenhandel
- im Fahrzeughandel und
- bei dem Handel mit Gebrauchtwaren aller Art
Zur Erlangung der Vergünstigungen der Differenzbesteuerung sind bestimmte Aufzeichnungen zu führen.

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