Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.

Dept Equity Swap

Der Begriff Dept Equity Swap oder Gläubigerbeteiligung bezeichnet einen Vertrag, bei dem eine Forderung eines Gläubigers gegenüber einem Schuldner zugunsten einer entsprechenden Beteiligung an diesem erlischt, also der "Tausch" (swap) einer Schuld gegen eine Beteiligung.

Mögliche gewünschte Folgen für den Schuldner sind:

  • Vermeidung Überschuldung
  • bessere Liquidität
  • besseres Rating
  • neue Möglichkeiten der Fremdkapitalfinanzierung

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