Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.

Absetzung für Abnutzung / AfA

Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten eines abnutzbares Wirtschaftsgutes verteilt auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ergibt den Betrag, der bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens als Betriebsausgabe oder Werbungskosten "abgesetzt" wird.
Dabei wird unterschieden:
AfA in gleichen Jahresbeträgen (lineare Abschreibung)
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des abzuschreibenden Wirtschaftsgutes werden gleichmäßig auf die Jahre der Nutzungsdauer aufgeteilt. Dabei wird jedes Jahr der gleiche Betrag abgeschrieben und am Ende der Nutzungsdauer ist das Wirtschaftsgut bis auf einen Erinnerungsbetrag von 1 EUR vollständig abgeschrieben.
AfA in fallenden Jahresbeträgen (degressive Abschreibung)
Die Absetzung für Abnutzung wird in fallenden Jahresbeträgen bemessen. Auf den jeweiligen Buchwert (Restwert) wird ein unveränderlicher Hundertsatz vorgenommen, wobei der anzuwendende Hundertsatz höchstens das Zweifache der linearen AfA, maximal 20 % (bis 31. Dezember 2005), das Dreifache der linearen AfA, höchstens 30 % (vom 1. Januar 2006 bis einschließlich 31. Dezember 2007), oder das 2,5-fache der linearen AfA, maximal 25% (vom 1.1.2009 bis 31.12. 2010) betragen darf. In den darauffolgenden Jahren wird der jeweilige Prozentsatz von dem am Schluss des Wirtschaftsjahres noch vorhandenen Restbuchwert abgeschrieben. Der Abschreibungsbetrag wird bei dieser Methode folglich immer kleiner und das Wirtschaftsgut wäre am Ende der geplanten Nutzungsdauer nicht vollständig abgeschrieben. Aus diesem Grund kann man von der geometrisch-degressiven AfA zur linearen AfA wechseln, wobei der Restbuchwert auf die Restnutzungsdauer verteilt wird.
Soderregelungen gelten für
- geringwertige Wirtschaftsgüter
- bei der Sonderabschreibung
- dem Investitionsabzugsbetrag
- der Teilwertabschreibung
- der außerordentliche Abschreibung
- der Staffelabschreibung

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