Das Transparenzregister - Was ist zu tun?

Seit dem 01.08.2021 gilt eine Verschärfung des Transparenzregisters und Geldwäschegesetzes. Die Meldepflicht gilt für alle vom Transparenzregister erfassten Vereinigungen, beispielsweise für Kapital- und Personengesellschaften. Zu übermitteln sind die wichtigsten Informationen aller wirtschaftlich Berechtigten innerhalb der Gesellschaft.

Transparenzregister - Was ist zu tun?

Beim Transparenzregister handelt es sich um ein elektronisches Register, das unter Aufsicht des Bundesverwaltungsamtes steht. Hier werden Informationen zu wirtschaftlich Berechtigten einer Vereinigung gespeichert, so dass Strafverfolgungsbehörden feststellen können, wer in welchem Maße an einer Vereinigung beteiligt ist. Das soll die Verfolgung organisierter Kriminalität – beispielsweise Geldwäsche – erleichtern.

Wer muss eine Meldung machen?

  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Kommanditgesellschaften (KG und GmbH & Co KG)
  • Offene Handelsgesellschaften (OHG)
  • Aktiengesellschaften (AG) (nicht börsennotiert)
  • Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA)
  • kommunale Unternehmen
  • eingetragene Vereine (e.V.)
  • eingetragene Genossenschaft (eG)
  • rechtsfähige Stiftungen, nicht rechtsfähige Stiftungen
  • Societas Europaea (SE)
  • Partnerschaftsgesellschaften (PartG)
  • Trusts
  • Erbengemeinschaften
  • Vorgesellschaften

Ausländische Personen, Gesellschafter und Unternehmen sind meldepflichtig, wenn sie zu den in Deutschland meldepflichtigen Personen gezählt werden können.

Wer muss als wirtschaftlich Berechtigter gemeldet werden?

Als wirtschaftlich Berechtigte gelten gem. § 3 Abs, 1 Geldwäschegesetz (kurz: GwG) natürliche Personen, die hinter einer Vereinigung (z.B. einer Personen- oder Kapitalgesellschaft) stehen und diese kontrollieren. Eine solche Kontrolle liegt vor, wenn eine natürliche Person:

  • Anteile von mehr als 25 Prozent hält
  • mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrolliert
  • die Muttervereinigung beherrscht (bei Anteilen und Stimmrechten, die von einer Vereinigung auf sonstige Weise       gehalten oder kontrolliert werden)

Eine Kontrolle kann auch mittelbar ausgeübt werden. Dies ist der Fall, wenn entsprechende Anteile einer Vereinigung nach § 20 Abs. 1 GwG gehalten und von einer natürlichen Person kontrolliert werden (vgl. § 3 Abs. 2 GwG). Insbesondere dann, wenn die natürliche Person unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss auf die Vereinigung ausüben kann.

Ein Beispiel: Eine GmbH ist mit mehr als 25 Prozent an einer AG beteiligt. Ist die GmbH zu mehr als 50 Prozent im Besitz einer natürlichen Person, verfügt diese Person über eine mittelbare Kontrolle über die AG. Folglich muss die Person als wirtschaftlich Berechtigter gemeldet werden.

Wer muss bis wann gemeldet sein?

  • Aktiengesellschaften, SE, Kommanditgesellschaften auf Aktien: Bis zum 31. März 2022
  • GmbH, Genossenschaften, EG oder Partnerschaften: Bis zum 30. Juni 2022
  • andere Fälle (z.B. eingetragene Personengesellschaften): Bis zum 31. Dezember 2022

Wer kann Einsicht in das Transparenzregister nehmen?

Je nach Zugriffsrechten kann jeder mehr oder weniger tief Einsicht in das Transparenzregister nehmen. Jeder wirtschaftlich Berechtigte kann volle Einsicht in den sich selbst betreffenden Bereich nehmen.

Behörden, Rechtsanwälte und Notare sind ebenfalls berechtigt, Einsicht zu nehmen.

Beschränkungen der Einsichtnahme können beantragt werden.

Für Eintragung und Einsichtnahme muss eine Registrierung beim Transparenzregister erfolgen.

Sie haben noch keinen Eintrag vorgenommen?

Lassen Sie Ihr Unternehmen von uns Eintragen.
Für Fragen und Informationen stehe ich Ihnen gerne zu Verfügung.

Stephanie Schütz
Fördermittelberatung
Bonitäts- und Registerpflege

 Kontaktieren können Sie mich unter s.schuetz@henske.de


Quellen
https://www.transparenzregister.de/treg/de/start;jsessionid=9DADE6326ABAE45CEC1199E3D122F1F1.app11?0
https://recht24-7.de/transparenzregister/?gclid=EAIaIQobChMI9MOlruXI-QIVy-J3Ch3A5AfPEAAYASAAEgLCPvD_BwE
https://www.stb-enke.de/loesungen/eintragung-ins-transparenzregister-durch-den-steuerberater?gclid=EAIaIQobChMI9MOlruXI-QIVy-J3Ch3A5AfPEAAYAyAAEgJt7fD_BwE

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