Bundestag hat das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) beschlossen. Die finale Verabschiedung im Bundesrat soll am 03.04.2009 erfolgen und das Inkrafttreten dann Ende April. Folgende Änderungen sollen erfolgen:

Grundsätzliche Änderungen

  • Befreiung von mittelständischen Einzelkaufleuten von der handelsrechtlichen Buchführungs-, Inventur- und Bilanzierungspflicht
  • Anhebung der Schwellenwerte für die Größeneinteilung von Kapitalgesellschaften
  • Erweiterungspflicht des Jahresabschlusses um Kapitalflussrechnung, einen Eigenkapitalspiegel, wahlweise Segmentbericht
  • Wegfall der sog. umgekehrten Maßgeblichkeit
  • Steuerliche Regelung des unbeschränkten Verrechnungsverbotes von Aktiva und Passiva
  • Steuerliche Nichtberücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerung bei der Rückstellungsbewertung
  • Wahlrecht zur Aufstellung eines IFRS-Einzelabschlusses

Änderungen von Bilanzierungsgrundsätzen

  • Einschränkung des Verrechnungsverbots
  • Legalisierung der Bildung von Bewertungseinheiten
  • Verankerung des Grundsatzes wirtschaftlicher Zugehörigkeit
  • Verschärfung der Ansatz- und Bewertungsstetigkeit

Änderungen von Ansatz- und Ausweisbestimmungen

  • Wegfall des Aktivierungswahlrechts für Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwendungen
  • Einschränkung des Aktivierungsverbots für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
  • Aktivierungspflicht statt Aktivierungswahlrecht für den entgeltlich erworbenen Geschäfts- und Firmenwert
  • Änderung der bilanziellen Behandlung von eigenen Anteilen
  • Beschränkung des Ausweiswahlrechts bei nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen
  • Wegfall der Rücklage für eigene Anteile
  • Einführung einer Rücklage für Anteile an einem herrschenden/mehrheitsbeteilgten Unternehmen
  • Neuregelung für latente Steuern

Änderungen von Bewertungsbestimmungen

  • Bewertung der zu Handelszwecken erworbenen Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert
  • Wegfall des Abschreibungswahlrechts
  • Begrenzung der außerplanmäßigen Abschreibungen bei nur vorübergehender Wertminderung auf Finanzanlagen
  • Wegfall der Abschreibungen von Umlaufvermögen auf den Schwankungsreservewert
  • Zuschreibungspflicht bei Wegfall der Abschreibungsgründe
  • Angleichung des Herstellungskostenbegriffs
  • Definition des beizulegenden Zeitwerts und seiner Ermittlungsweisen
  • Beschränkung der Verbrauchsfolgeverfahren auf Lifo und Fifo
  • Währungsumrechnung mit dem Devisenkassakurs
  • Neuerungen der Rückstellungsbewertung

Änderungen von Berichtsbestimmungen

  • Erweiterung der Pflichtangaben im Anhang
  • Anpassung der Bilanzgliederung
  • Berichtspflicht über das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem
  • Aufnahme einer Erklärung zur Unternehmensführung

sowie Änderungen beim Konzernabschluss

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