Ab 2010 zeitgleiche Prüfung durch Finanzamt und Sozialversicherung möglich

Auf formlosen Antrag des Arbeitgebers beim Betriebsstättenfinanzamt können ab 2010 eine Lohnsteuer-Außenprüfung und eine Sozialversicherungsprüfung (Deutsche Rentenversicherung) zur gleichen Zeit durchgeführt werden.

Dies kann sinnvoll sein, um den durch die Prüfungen entstehenden Betreuungsaufwand zu mindern. Die zur gleichen Zeit durchgeführten Prüfungen führen aber nicht zu einer einheitlichen Prüfung durch einen der beiden Verwaltungszweige. Ein Rechtsanspruch auf zeitgleiche Außenprüfungen besteht jedoch nicht.

 

Quelle

§ 42f Abs. 4 EStG

Möchten Sie regelmäßig über neue Artikel informiert werden? Dann registrieren Sie sich für unseren Newsletter.

Newsletter abonnieren

Diese Internetseite verwendet Cookies, um die Nutzererfahrung zu verbessern und den Benutzern bestimmte Dienste und Funktionen bereitzustellen.
Mehr Informationen finden sie unter Datenschutz. Ich stimme zu