Kapitalgesellschaften - Neue Größenklassen

Die für den Umfang der Informationspflichten einer Kapitalgesellschaft entscheidenden Größenklassen werden angehoben, indem die Schwellenwerte für Bilanzsumme und Umsatzerlöse in § 267 HGB um 20 % erhöht werden.

So kommen mehr Unternehmen als bisher in den Genuss von Erleichterungen für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften. Die mit den erhöhten Schwellenwerten wirksam werdenden Folgen für die Einstufung als kleine, mittelgroße oder große Kapitalgesellschaft oder für die Befreiung von der Aufstellung eines Konzernabschlusses können bei kalenderjahrgleichem Geschäftsjahr erstmals für einen Abschluss zum 31.12.2008 in Anspruch genommen werden. Für die Beurteilung, ob Ende 2009 die Schwellenwerte an 2 aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten sind, gelten die zum 31.12.2007 und 2008 erhöhten Schwellenwerte.

Kleine Kapitalgesellschaft

4,840 (bisher 4,015) Mio. EUR Bilanzsumme

9,680 (bisher 8,030) Mio. EUR Umsatzerlöse

50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt

Durch die Rückstufung entfällt die Prüfungspflicht durch einen Abschlussprüfer und es gibt Erleichterungen im elektronischen Bundesanzeiger. Hier sind nur Bilanz und Anhang, nicht hingegen die Gewinn- und Verlustrechnung offenzulegen. Zudem entfällt die Ermittlung der latenten Steuern.

Mittelgroße Kapitalgesellschaft

19,250 (bisher 16,060) Mio. EUR Bilanzsumme

38,500 (bisher 32,120) Mio. EUR Umsatzerlöse

250 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt

Sie können Bilanzpositionen zusammenfassen.

Große Kapitalgesellschaft

Eine große Kapitalgesellschaft überschreitet mindestens zwei der für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Merkmale.

Von den drei Kriterien Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt muss eine Kapitalgesellschaft mindestens zwei erfüllen, um entsprechend klassifiziert zu werden.

Um in die niedrigere Klasse eingestuft zu werden, bietet es sich an, zwei der drei Grenzwerte wenn möglich noch im Jahresabschluss 2008 zu unterschreiten, um dann für 2009 bereits die höheren Werte nutzen zu können. Sofern das nicht mehr möglich ist, können bilanzpolitische Maßnahmen für das laufende Wirtschaftsjahr vorgenommen werden. Dann gelten die Erleichterungen für den Jahresabschluss 2010.

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