Investitionsbooster stärkt Forschung (BMF)
Um Investitionen in Forschung zu fördern, werden bei der Forschungszulage der Bemessungsgrundlagenhöchstbetrag deutlich erhöht und unbürokratisch die förderfähigen Aufwendungen ausgeweitet.
Maßgebliche Kriterien bei der Forschungszulage sind die Bemessungsgrundlage und der Fördersatz. Ab dem Jahr 2026 wird bei der steuerlichen Forschungszulage der Bemessungsgrundlagenhöchstbetrag von 10 Mio. Euro auf 12 Mio. Euro angehoben.
Quelle
BMF, 30.12.2025