Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie (BMF)

Die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen sinkt zum 01.01.2026 von 19 auf 7 Prozent.

Der reduzierte Umsatzsteuersatz gilt für Speisen, nicht aber für Getränke. Neben klassischen gastronomischen Betrieben, wie z. B. Restaurants, profitieren von dieser Maßnahme auch Bäckereien, Metzgereien und der Lebensmitteleinzelhandel, ebenso die Anbieter von Dienstleistungen im Bereich Catering sowie Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung. Insgesamt werden die Gastronomiebranche und die Bürgerinnen und Bürger um 3,6 Mrd. Euro jährlich entlastet.

 

Quelle

BMF, 30.12.2025

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