Energie wird spürbar günstiger (BMF)

Die Bundesregierung hat mehrere Maßnahmen beschlossen, die zum 1. Januar 2026 greifen und die Energiekosten spürbar senken.

  • Dauerhaft niedrigere Stromsteuer für das produzierende Gewerbe
    Die Stromsteuer wird dauerhaft auf den EU-Mindeststeuersatz gesenkt. Davon profitieren über 600.000 Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft. Alle stromintensiven und im internationalen Wettbewerb stehenden Industriezweige wie insbesondere die Chemie- und Metallindustrie, die Automobilwirtschaft und der Maschinenbau sind von der Entlastung umfasst. Aber auch lokale Betriebe mit stromintensiver Produktion wie z. B. Bäckereien, Fleischereien oder Bau- und Handwerksunternehmen profitieren von der niedrigeren Stromsteuer.
    Für 2026 sind zunächst Steuermindereinnahmen in Höhe von 1,5 Mrd. Euro, ab 2027 in voller Höhe von 3 Mrd. Euro jährlich eingeplant.
  • Entlastungen bei den Übertragungsnetzentgelten
    Sowohl Privathaushalte als auch Unternehmen werden bei den Übertragungsnetzentgelten entlastet, also bei den Gebühren für die Nutzung der Stromnetze, die von den Energieversorgern über die Stromrechnung weitergegeben werden. Der Bund bezuschusst die Preissenkung über den Klima- und Transformationsfonds: Für 2026 mit 6,5 Mrd. Euro, für die nächsten vier Jahre mit insgesamt 26 Mrd. Euro.
  • Abschaffung der Gasspeicherumlage
    Verbraucherinnen und Verbraucher werden von den Kosten der Gasspeicherumlage entlastet, sie wird ab 2026 nicht mehr erhoben.

 

Quelle

BMF, 30.12.2025

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