Mindestlohn für Azubis steigt

Auch für Auszubildende steigt die Mindestvergütung. Die Mindestausbildungsvergütung ist seit 2020 im Berufsbildungsgesetz festgeschrieben.

Wer ab dem 1. Januar 2022 eine Ausbildung beginnt, erhält im ersten Ausbildungsjahr mindestens 585 Euro (2021: 550 Euro) monatlich. Für das zweite Lehrjahr steigt die Vergütung um 18 Prozent (690 Euro) und im dritten Ausbildungsjahr um 35 Prozent (790 Euro). Ist die Arbeitgeberin, der Arbeitgeber tarifgebunden, gilt die tarifvertraglich vereinbarte Höhe der Ausbildungsvergütung. Die Mindestvergütung gilt für Auszubildende, die in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Beruf ausgebildet werden und deren Ausbildung ab dem 1. Januar 2020 begonnen hat.

 

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