Bundesverfassungsgericht: Die Steuerzinsen von 6%pa sind zu hoch

Das Bundesverfassungsgericht hat am 18.08.2021 entschieden: Die Zinsen iHv 6% pa iSv §233a AO sind zu hoch. Die Regelung betreffend die Zinshöhe bei Erstattungen und Nachzahlungen aus 2014 ist verfassungswidrig. Die Steuerbescheide mit Verzinsungszeiträumen ab 2019 müssen korrigiert werden. Die Zinsregelung gilt insbesondere bei der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer. Der Zinslauf beginnt jedoch erst nach Ablauf von 15 Monaten ab Entstehung der Steuer, im Regelfall der 31.12. eines Veranlagungsjahres. Der geänderte Zinssatz betrifft aber nur Steuerbescheide, die noch nicht bestandskräftig sind.

Der neu anzuwendende Zinssatz wurde jedoch nicht vom Bundesverfassungsgericht festgelegt. Dies obliegt dem Gesetzgeber nun bis zum 31.07.2022 eine Neuregelung zu finden. Gerne beraten wir Sie dazu ausführlicher.

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