Coronavirus - Antragsfrist für die Überbrückungshilfe (BMWi, BMF)
Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe wurde um einen Monat verlängert und endet nunmehr statt am 31.08.2020 erst am 30.09.2020.
Quelle
BMWi, BMF
Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe wurde um einen Monat verlängert und endet nunmehr statt am 31.08.2020 erst am 30.09.2020.
BMWi, BMF
"Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen!"
Urteil des Bundesgerichtshofes von 1965