Elektronisches Fahrtenbuch nur zeitnah und änderungssicher (FG)

Mit Hilfe eines Computerprogramm erzeugtes Fahrtenbuch genügt den gesetzlichen Anforderungen nur, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten technisch ausgeschlossen sind oder zumindest in der Datei selbst dokumentiert und offen gelegt werden.

Aus dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung ergibt sich ferner, dass ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zeitnah zu führen ist. Das hat das FG Münster klargestellt.

 

Quelle

FG Münster

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