Coronavirus - Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung bis zum 31.05.2020 verlängert (SenFin Berlin)

Die Finanzämter sind angewiesen worden, Fristverlängerungsanträgen für 2018 (trotz der bereits abgelaufenen Frist zum 29.02.2020) rückwirkend bis zum 31.05.2020 zu entsprechen und dabei ein Unverschulden anzunehmen.

Was zu tun ist: Umgegend unter Hinweis auf die Corona-Krise Antrag auf Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärungen 2018 stellen.

Das empfiehlt sich allein schon deshalb, weil damit die automatisierte Festsetzung von Verspätungszuschlägen wegfällt.

Sofern das Finanzamt dem Antrag zustimmt, wovon auszugehen ist, sollte man zudem erwägen, die Steuererklärungen 2018 am letzten Tag, also am 31.05.2020, abzugeben. Im Falle von Nachzahlungen schont das die Liquidität.


 

Quelle

Senator für Finanzen Berlin, Herr Dr. Michael Kollatz, Schreiben vom 31.03.2020

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