Coronavirus - Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen 2020 (Berlin)

Die Berliner Finanzverwaltung teilt mit, dass Steuerpflichtige, die wirtschaftlich von den Folgen der Corona-Krise betroffen sind, in begründeten Ausnahmefällen ab sofort bei ihrem Finanzamt einen Antrag auf Erstattung der Sondervorauszahlungen (1/11) auf die Umsatzsteuer für das Jahr 2020 stellen können.

Die Sondervorauszahlungen werden damit "auf null gestellt"; bereits gezahlte Beträge werden von den Finanzämtern in voller Höhe erstattet.

Es erfolgt eine berichtigte Meldung (Kennziffer 1 eintragen) zur Sondervorauszahlung 2020 (1/11) ggf. mit dem Wert 0,00 € - möglichst auf elektronischem Wege. Hierbei soll das Freitextfeld zur Begründung der wirtschaftlichen Ausnahmesituation im Unternehmen genutzt werden. Sollten darüber hinaus weitere Angaben für sinnvoll gehalten werden, kann dies auf dem Postweg erfolgen. 

Eine gewährte Dauerfristverlängerung 2020 bleibt weiterhin bestehen, also auch bei Null-Meldung.


 

Quelle

Steuerberaterkammer Berlin - Sondernewsletter

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