Höhere Umlagesätze U1 und U2 für Minijobs zum 01.10.2020

Für Minijob-Arbeitgeber steigen zum 01.10.2020 die Umlagesätze zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1) und Mutterschaft (U2) bei geringfügig Beschäftigten.

Auslöser für die Anhebung sind die durch die Corona-Pandemie geringeren Umlageeinnahmen und die deutlich gestiegenen Ausgaben bei den Erstattungsleistungen.

Umlage U1: Erstattung bei Krankheit
ab 01.10.2020 1,0 %
bis 30.09.2020 0,9%

Umlage U2: Erstattung bei Mutterschaft
ab 01.10.2020 0,39 %
bis 30.09.2020 0,19%

Sie Höhe der Erstattung für die Arbeitgeber bleibt unverändert. Diese liegt weiterhin
im Krankheitsfall (U1) bei 80 Prozent und
bei einer Mutterschaft (U2) sogar bei 100 Prozent.

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