Meisterpflicht im Handwerk wird 2020 wieder ausgedehnt

Die Meisterpflicht ab 2020 wieder in folgenden Gewerken:

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • Estrichleger
  • Behälter- und Apparatebauer
  • Parkettleger
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Böttcher
  • Glasveredler
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  • Raumausstatter
  • Orgel- und Harmoniumbauer
(EU-Harmonisierung und zurück)

 

Quelle

DATEV TRIALOG

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