Im Hotelgewerbe ist der digitale Meldeschein möglich

Ab 2020 ist der Meldeschein in Papierform nicht mehr Pflicht.

Gesetzesänderungen ermöglichen Unternehmern aus dem Hotelgewerbe, einen digitalen Meldeschein zu nutzen statt einen auf Papier. Zur Identifikation der Gäste dürfen meldepflichtige Unternehmen nun auf die Verfahren der „starken Kundenauthentifizierung“ zurückgreifen, die seit 2019 durch die EU-Zahlungsdiensterichtlinie vorgeschrieben sind, oder Funktionen des elektronischen Personalausweises nutzen.

 

Quelle

DATEV TRIALOG

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