Meldepflicht für Modelle zur Steuergestaltung ändert sich

Beachten sollten Unternehmer 2020 auch die Gesetzesänderung rund um die EU-Richtlinie DAC6, die ab Januar in nationales Recht umgesetzt wird.

Das Gesetz legt Unternehmern und ihren Steuerberatern eine umfassende Meldepflicht zu Steuergestaltungsmodellen auf. Dies betrifft alle vom EU-Amtshilfegesetz umfasste Steuerarten – also nahezu alle von den EU-Mitgliedstaaten erhobenen Steuern. Umsatzsteuer, Zölle und bestimmte Verbrauchsteuern sind zwar ausgenommen. Auch muss die Steuergestaltung grenzüberschreitend sein. Dennoch sollten Unternehmer ihren Steuerberater auf das Thema ansprechen.

Eine Pflicht zur Anzeige von rein innerstaatlichen Steuergestaltungen ist im Regierungsentwurf nicht enthalten. Diese könnte allerdings in einer späteren Gesetzesänderung folgen. Auch dies sollten Firmenchefs im Auge behalten.

 

Quelle

DATEV TRIALOG
EU-Richtlinie DAC6

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