Umsatzsteuer - Vermietung von Ferienwohnungen unter Unternehmern unterliegt der Margenbesteuerung mit dem Regelsatz (BFH)

Die Vermietung von Ferienwohnungen, die der Unternehmer von anderen Unternehmern angemietet hat, unterliegt der Margenbesteuerung nach § 25 UStG unter Anwendung des Regelsteuersatzes.

Die Margenbesteuerung für Reiseleistungen ist eine Sonderregelung für die Tourismus- und Reisebranche. Sie dient der Vereinfachung. Auf die entsprechenden Umsätze ist immer der Regelsteuersatz anzuwenden, ungeachtet des Leistungsinhalts. Damit ist auch bei der Vermietung von Ferienwohnungen der Regelsteuersatz anzuwenden, obwohl bei der direkten Anwendung nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist.

Die Steuersatzermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG kommt nicht in Betracht.

 

Quelle

BFH, Urteil vom 27.03.2019, V R 10/19 (V R 60/16)

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