Buchführungspflicht einer ausländischen Immobilienkapitalgesellschaft (BFH)

Auch eine ausländische Immobilienkapitalgesellschaft kann nach ausländischem Recht in Deutschland buchführungspflichtig sein.

"Andere Gesetze" i.S. des § 140 AO können auch ausländische Rechtsnormen sein. Eine in Deutschland beschränkt körperschaftsteuerpflichtige Aktiengesellschaft liechtensteinischen Rechts ist daher im Inland nach § 140 AO i.V.m. ihrer Buchführungspflicht aus liechtensteinischem Recht buchführungspflichtig.

 

Quelle

BFH, Urteil vom 14.11.2018, Az. I R 81/16

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