Ist die Höhe des Abzinsungssatzes für unverzinsliche Darlehen aufgrund der Nullzinsphase verfassungswidrig? (FG)

Das FG Hamburg hat mit seinem Beschluss vom 31.1.2019 2 deutlich gemacht, dass es den Abzinsungssatz von 5,5 v.H. aufgrund der Nullzinsphase für verfassungswidrig hält und einem entsprechenden Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stattgegeben.

Das Finanzgericht hat gegen seinen Beschluss die Beschwerde zugelassen.

Ergänzend verweisen wir in diesem Zusammenhang auf die Veröffentlichung von Cloer / Holle / Miemeyer, DStR 2019, 347, die sich - im Zeitrahmen der Nullzinsphase - für ein Ausscheiden von unverzinslichen Darlehen aus dem Anwendungsbereich des § 6 (1) Nr. 3 EStG aussprechen.

Bei der Erstellung aktueller Jahresabschlüsse sollten die vorstehenden Informationen einfließen.

 

Quelle

FG Hamburg, Beschluss vom 31.1.2019 2 V 112/18

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