BREXIT - Exit aus der UK-Limited

Sie sind eine Limited mit Sitz im Vereinigten Königreich und warten den BREXIT in der Hoffnung ab, dass es schon gut gehen wird? Nutzen Sie die letzten acht Wochen, um dem höchstwahrscheinlich sehr harten BREXIT zuvorzukommen. Bei einem sehr harten Brexit werden steuerliche Nachteile entstehen.

Anlass

Am 29.01.2019 hat das britische Unterhaus die Zustimmung zum soften BREXIT verweigert. Weder die EU noch das Vereinigte Königsreich werden problemlos einen soften BREXIT mit einer zweijährigen Übergangszeitraum ermöglichen. Damit wird der BREXIT am 29.03.2019 für die noch bestehenden Limiteds mit Geschäftsleitung im Inland steuer- und zivilrechtlich zum Problemfall. Auch das BREXIT-Steuerbegleitgesetz ist noch nicht auf der Zielgeraden, aber selbst wenn es durchkommt, gibt es nach dem Entwurf des Artikels 3 "Änderung des Umwandlungssteuergesetzes" dringenden Handlungsbedarf.

Problem 1

Eine formwechselnde grenzüberschreitende Umwandlung wird durch den High Court of Justiz abgelehnt. Die ist gegen das EU-Recht. Aber nach dem 29.03.2019 kann der EUGH den High Court auch nicht mehr anweisen. Die Berliner Handelsrichter haben dies auf telefonische Anfrage bereits bestätigt. Somit steht dieser schnelle und einfache Weg nicht zur Verfügung.

 Problem 2

Zivilrechtlich verliert die UK ltd. per 29.03.2019 die Haftungsabschirmung und wird damit aus deutscher Sicht zu einer Personengesellschaft (oder Einzelfirma).

Problem 3

Auch das BREXIT-Steuerbegleitungsgesetz lässt eine steuerneutrale grenzüberschreitende Umwandlung nur bis zum 29.03.3019 zu. Die nochmalige zweijährige Übergangsfrist lehnte das britische Unterhaus ab.

Fazit

Bis zum 29.03.2019 besteht in derartigen Fällen dringender Handlungsbedarf.

Möchten Sie regelmäßig über neue Artikel informiert werden? Dann registrieren Sie sich für unseren Newsletter.

Newsletter abonnieren

Diese Internetseite verwendet Cookies, um die Nutzererfahrung zu verbessern und den Benutzern bestimmte Dienste und Funktionen bereitzustellen.
Mehr Informationen finden sie unter Datenschutz. Ich stimme zu