Die Prüfer der Deutschen Rentenversicherung prüfen bei Minijobbern gern das Thema Urlaub

Bei Minijobbern wird derzeit gerne der sog. „Phantomlohn Urlaub“ unter die Lupe genommen.

Ist der Minijobber „ausgeschöpft beschäftigt“ (450 x 12 = 5.400 EUR), so kann ein nicht gezahltes Urlaubsentgelt zur SV-Pflicht führen, da dadurch die 450 EUR-Grenze überschritten wird. Die Folge sind sehr erhebliche Nachzahlungen auf die gesamte Vergütung.

Ist das Arbeitsverhältnis beendet worden, so entsteht ein Abgeltungsanspruch, der bis zu drei Jahre (§195 BGB) Phantomlohn mit nachträglich zu zahlenden SV-Beiträgen zur Folge hat.

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