Der Mindestlohn erhöht sich ab 2020 auf 9,35 EUR und gilt auch für geringfügig entlohnte Beschäftigte (Minijobber)

Die Mindestlohnregelungen gelten seit 01.01.2015 ohne besondere Ausnahmen auch für Minijobber.

Durch die von der Bundesregierung am 26.10.2016 beschlossene Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns gelten folglich auch für geringfügig entlohnt Beschäftigte.

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn steigt und beträgt:

  • ab dem 01.01.2019: 9,19 EUR;
  • ab dem 01.01.2020: 9,35 EUR;

Da der Höchstbetrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte mit 450 EUR unverändert bleibt, verändert sich:

  • ab 01.01.2019 die maximale Arbeitszeit:
    450 EUR : 9,19 EUR = 48,97 Stunden monatlich 
  • ab 01.01.2020 die maximale Arbeitszeit
    450 EUR: 9,35 EUR = 48,13 Stunden monatlich

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