Grunderwerbsteuer: Steuerpflichtiger Grundstückskaufvertrag zwischen Gesellschaft und Gesellschafter (BFH)

Die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer richtet sich hier nach der Gegenleistung und nicht nach dem Grundbesitzwert gem. Bewertungsgesetz.

  1. Der Vertrag zwischen einer Gesellschaft und ihrem Gesellschafter, mit dem ein Anspruch des Gesellschafters auf Übereignung eines Grundstücks begründet wird, unterliegt nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG der Grunderwerbsteuer.
  2. Die Bemessungsgrundlage richtet sich nach dem Wert der Gegenleistung und nicht nach dem Grundbesitzwert, wenn der Erwerb des Gesellschafters nicht zu Rechtsänderungen der Gesellschafterstellung führt.

 

Quelle

BFH, Urteil vom 20.02.2019, Az: II R 28/15

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