Grunderwerbsteuer - Eindämmung der Share Deals verschoben (SPD-Fraktion)

Koalitionsfraktionen vereinbaren die Umsetzung einer effektiven und rechtssicheren Lösung im ersten Halbjahr 2020.

Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion; Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:

„Wir haben uns darauf geeinigt, dass das Gesetzgebungsverfahren zur Eindämmung der Share Deals bei der Grunderwerbsteuer nicht in dieser Woche abgeschlossen werden kann und die Neuregelung somit nicht am 01.01.2020 in Kraft treten, aber im ersten Halbjahr 2020 zum Abschluss gebracht wird. Die Koalitionsfraktionen werden in den nächsten Wochen Lösungen finden, mit denen das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel einer effektiven und rechtssicheren gesetzlichen Regelung im ersten Halbjahr 2020 erreicht werden kann."

„Die Bundesregierung hat am 31.07.2019 den Gesetzentwurf zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vorgelegt, mit dem die Umgehung der Grunderwerbsteuerpflicht durch missbräuchliche Gestaltungen mit sog. Share Deals beendet werden soll. Die bisherigen Beratungen haben gezeigt, dass eine Prüfung erforderlich ist. Die Koalitionsfraktionen sind sich im Ziel einig, die Gestaltungen zur Umgehung der Grunderwerbsteuer durch Share Deals zu unterbinden. Wir werden die in der öffentlichen Anhörung aufgeworfenen Aspekte und Anregungen sorgfältig auswerten. Unser Ziel ist die Schaffung wirkungsvoller Regelungen auf Grundlage des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs; für deren gesetzgeberische Umsetzung brauchen wir etwas mehr Zeit. Deswegen haben wir vereinbart, den Gesetzentwurf nicht wie geplant in dieser Sitzungswoche zu beschließen.

Die Koalitionsfraktionen verpflichten sich jedoch, in den nächsten Wochen gemeinsam intensiv und mit Hochdruck an Lösungen zu arbeiten, um diese im ersten Halbjahr 2020 zum Abschluss zu bringen."

Bundesrat fordert Vertrauensschutz

Durch die geplante Verlängerung der Behaltensfristen von 5 auf 10 Jahre können auch Anteilsverkäufe aus der Vergangenheit wieder steuerrelevant werden. Der Bundesrat fordert daher, dass eine Vertrauensschutzregelung ins Gesetz aufgenommen wird, nach der Anteilsübertragungen nicht mitgerechnet werden, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes erfolgten bzw. deren notarielle Beurkundung vor dem 09.08.2019 (Zuleitung des Entwurfs an den Bundesrat) erfolgte und die innerhalb eines Jahres nach diesem Stichtag erfüllt werden.

Anmerkung

Wie dann die konkreten Übergangsvorschriften und eine etwaige echte oder unechte Rückwirkung aussehen, bleibt abzuwarten. Es ist daher anzunehmen, dass diese Unsicherheit seitens des Gesetzgebers bzw. der Koaltionsparteien zumindest nicht unerwünscht ist.

 

Quelle

SPD Fraktion, Pressemitteilung vom 24.10.2019

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