Künstlersozialabgabe bleibt 2019 bei 4,2 Prozent (KSK)

Auch 2019 beträgt der Beitragssatz zur Künstlersozialabgabe 4,2 Prozent.

Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und die vom Gesetzgeber mit der Umsetzung dieses Gesetzes beauftragte Künstlersozialkasse (KSK) sorgen dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer.

 

Quelle

Künstlersozialabgabe-Verordnung 2019, BGBl 2018 I, 1348

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