Elektronisches Formular für die Körperschaftsteuererklärung 2017 erst ab Ende Juli 2018 verfügbar (BMF)

Das BMF bietet eine Zwischenlösung an.

Ursächlich für die späte Verfügbarkeit sind umfassende Änderungen im Bereich der Körperschaftsteuererklärung. Die Finanzverwaltung arbeitet mit Hochdruck an einer zügigen Lösung.
Das BMF bietet daher eine pragmatische Zwischenlösung an: Die Steuerpflichtigen können ihre Körperschaftsteuererklärung in diesem Jahr bis zum 31.08.2018 in Papierform oder elektronisch abgeben.

Dieser Termin liegt bewusst etwa einen Monat nach dem Bereitstellungstermin der elektronischen Formulare, um es Steuerpflichtigen zu ermöglichen, ihre Körperschaftsteuererklärung elektronisch beim Finanzamt einzureichen.

 

Quelle

BMF online

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