Die Verwaltung rüstet technisch auf

In der Vergangenheit waren die Steuerpflichtigen/Unternehmen der Verwaltung und insbesondere der Finanzverwaltung im Bereich Kommunikation/EDV deutlich voraus. Das hat sich in den letzten Jahren umgekehrt.

Beispielhaft seien genannt:

ZUGFeRD

Das Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) hat unter dem Namen ZUGFeRD ein einheitliches Rechnungsdatenformat für den elektronischen Rechnungsaustausch entwickelt. Bis 2018 soll die elektronische Rechnung (e-Rechnung) in der Verwaltung etabliert sein. Am 26.05.2014 trat die EU-Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen in Kraft. Die Zeit läuft, denn bis 27.11.2018 ist die Frist für die Umsetzung der Norm abgelaufen.

Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)

Die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) enthalten Regeln zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen und zur Mitwirkungspflicht der Steuerpflichtigen bei Betriebsprüfungen. Es handelt sich dabei um eine Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums, in der dieses bestimmte Rechtsnormen aus der Abgabenordnung und dem Umsatzsteuergesetz zur digitalen Aufbewahrung von Buchhaltungen, Buchungsbelegen und Rechnungen konkretisiert. Die GDPdU wurden durch die GoBD zum 01.01.2015 abgelöst. In der Praxis sind die Betriebsprüfer mit Laptops ausgestattet, deren Software im Hintergrund die erhaltenen Daten sofort analysiert.

Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

Die "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) werden im Zusammenwirken zwischen Finanzverwaltungen von Bund und Ländern, Wirtschaftsverbänden und den steuerberatenden Berufen abgestimmt. Das BMF-Schreiben fasst die Anforderungen der Finanzverwaltung an eine IT-gestützte Buchführung praxisgerecht zusammen und sorgt für die Unternehmen für wichtige Rechtsklarheit.

Statistische Prüfroutinen

z.B. Chi-Quadrat-Test und Benford’s Law

Registrierkassen

Nicht nur die Berliner Finanzverwaltung hat Mitarbeiter auf die im Markt üblichen Registrierkassen geschult. So liegen sämtliche Bedienungsanleitungen vor und die Prüfer (Spezialprüfer) sind vertraut mit den technischen Möglichkeiten einer Registrierkasse. Beispielsweise müssen die Registrierkassen auslesbar sein, es müssen Datensicherungen vorliegen usw. Die Risiken in den sog. Bargeldbranchen - auch strafrechtlich - sind erheblich. Diese Branchen stehen im Fokus der Betriebsprüfer.

Einführung der Fiskaltaxameter

Ab dem 01.01.2017 muss jedes Taxameter die Anforderungen aus dem o.g. BMF-Schreiben erfüllen. Eine weitere Übergangszeit gibt es nicht. Die Nichterfüllung dieser Pflichten wird als schwerer Verstoß gegen die steuerrechtlichen Pflichten gewertet. Neben möglichen Hinzuschätzungen gem. § 162 AO wird die Finanzbehörde künftig den Betrieb eines Taxis ohne sog. Fiskaltaxameter ausnahmslos beanstanden und ggf. das LABO gem. § 25 PBefG über diesen schweren steuerrechtlichen Verstoß zur Überprüfung der Zuverlässigkeit des betreffenden Unternehmers informieren, d. h. die Konzession kann entzogen werden.

Automatisierter Kontenabruf durch das Finanzamt

Mit dem automatisierten Kontenabruf kann das Finanzamt die Konten und Wertpapierdepots jeder steuerpflichtigen Person abrufen und anschließend auswerten. Der Abruf dieser Daten ist seit dem 01.04.2005 möglich und soll das Finanzamt in die Lage versetzen, die Angaben sämtlicher Steuerpflichtigen zielgerichtet prüfen zu können. Durch die Abfrage werden dem Finanzamt folgende Stammdaten offengelegt:

  • Kontonummer bzw. Depotnummer
  • Daten zur Einrichtung/Auflösung des Kontos
  • Name und Geburtsdatum des Kontoinhabers

Kontostände oder Kontobewegungen kann das Finanzamt mithilfe der automatischen Abfrage nicht abrufen. Dafür ist ein extra Auskunftsersuchen durch das Finanzamt notwendig.

Kontrollmitteilungen

Eine Kontrollmitteilung ist eine Mitteilung über einen steuerlich bedeutsamen Vorgang (z. B. Honorarzahlungen, Zinsgutschriften) eines Finanzamts an ein anderes Finanzamt,einer Behörde oder Körperschaft des öffentlichen Rechts an ein Finanzamt. Eine Kontrollmitteilung dient der Sicherstellung einer vollständigen und ordnungsgemäßen steuerlichen Erfassung von Einnahmen. Mit Hilfe von Kontrollmitteilungen kann überprüft werden, ob ein Steuerpflichtiger seine steuerlichen Verpflichtungen erfüllt hat. Der Umfang der Kontrollmitteilungen hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Auch finden Betriebsprüfungen einzig zu dem Zweck der Beschaffung von Kontrollmaterial für Querprüfungen statt. Insgesamt hat sich die Kontrolldichte erhöht.

Bewegungsprofile, Providerabfragen

Ein Bewegungsprofil ist ein durch Datensammlung und -verknüpfung erstellter Datensatz, der es ermöglicht, die Bewegungen (ggf. sogar Handlungen) einer Person nachzuvollziehen und jene dadurch überwachen zu können. Indem man personenbezogene Daten aus verschiedenen Quellen chronologisch miteinander verknüpft, kann man zurückverfolgen, wann sich eine Person an welchem Ort aufhielt, was sie dort beispielsweise kaufte und welche Telefongespräche geführt wurden. Quellen können hierbei die Mobilfunknetzwerke (Funkzellen) sein, mit denen beispielsweise ein Handy vom Netzanbieter relativ genau geortet werden kann. Mit dem Satellitennavigationssystem GPS funktioniert eine Ortung bis auf wenige Zentimeter, auch mit WLAN oder Bluetooth lassen sich Positionsdaten ermitteln. In der Praxis können beispielsweise Providerabfragen sehr schnell erfolgen.

Smartphone, Beschlagnahmung durch Gerichtsbeschluss

Wer als Täter oder Teilnehmer einer Straftat, der Datenhehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig wird, dessen Smartphone darf auf richterliche Anordnung beschlagnahmt werden (§102 StPO). Durchführen darf diese jeder Polizeibeamte. Das gilt allerdings nicht für Daten, die persönliche Aufzeichnungen im Sinne von sogenannten Gedankenerklärungen beinhalten, so die Polizei Berlin. Das bedeutet, dass zum Beispiel Bilder oder das Rufnummernverzeichnis des Smartphones nicht von der Polizei eingesehen werden dürfen. Nur die Staatsanwaltschaft hat in einem solchen Fall die Befugnis dazu (§110 StPO).

Bundesfinanzhof auf Twitter

Der Bundesfinanzhof erweitert seine Öffentlichkeitsarbeit und informiert seit Jahresanfang 2017 über seine Pressemitteilungen auch mit Tweets auf Twitter. Über den Account www.twitter.com/bfh_bund sind die Tweets mit einer Verlinkung auf die jeweilige Pressemitteilung verfügbar.

Ausnahme E-Mail-Korrespondenz

Wenig zeitgemäß wirkt hingegen der gesamte Bereich der E-Mail-Korrespondenz. Unverändert werden E-Mails verfahrensrechtlich nicht anerkannt. So können keine Rechtsmittel usw. per E-Mail eingelegt werden. Auch die E-Mail-Korrespondenz mit der Finanzverwaltung findet eher selten statt.

Möchten Sie regelmäßig über neue Artikel informiert werden? Dann registrieren Sie sich für unseren Newsletter.

Newsletter abonnieren

Diese Internetseite verwendet Cookies, um die Nutzererfahrung zu verbessern und den Benutzern bestimmte Dienste und Funktionen bereitzustellen.
Mehr Informationen finden sie unter Datenschutz. Ich stimme zu