Regierungsentwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen

Welche Anforderungen müssen Kassen aktuell erfüllen?

Am 13. 7. 2016 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen beschlossen. Aufgrund der Übergangsregelung in § 30 EGAO-RegE suggerieren Berichte in Onlineportalen und der Tagespresse seitdem, dass erst ab dem 1. 1. 2020 neue, vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte elektronische Registrierkassen genutzt werden müssen und bis zum 31. 12. 2019 die alten Kassen noch weiterhin eingesetzt werden könnten.

Diese Auffassung entspricht weder den geltenden Regelungen noch dem Regierungsentwurf!

Denn einerseits gilt das BMF-Schreiben vom 26. 11. 2010 unverändert fort; andererseits ist auf die Entwurfsfassung des § 30 EGAO abzustellen.

 

Quelle

Tobias Teutemacher. BBK Nr. 15 vom 05.08.2016 Seite 733

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