Der VW-Skandal und die Steuern

Steuerberechnung

Die CO2-Werte dienen in Deutschland zur Berechnung der Kfz-Steuer. Dabei gibt es eine Freigrenze von 95 Gramm. Jedes weitere Gramm zwei Euro Kfz-Steuer.

Keine Nachzahlungen

Wenn es Nachzahlungen gibt, so werden diese vom VW-Konzern übernommen. Das hatte der Konzern mitgeteilt. Die Finanzminister sollen sich direkt an den Konzern wenden. Es ist allerdings denkbar, dass die Kfz-Steuern künftig steigen werden.

Keine Steuerstrafverfahren

Ein Steuerstrafverfahren müssen die Halter und Halterinnen der betroffenen Fahrzeuge nicht befürchten, so die Bundesregierung.

Höhere Abschreibung?

Die vermeintliche Wertminderung eines Fahrzeugs durch erhöhte Abgaswerte führt nach Aussage der Bundesregierung nicht zu einen besonderen Abschreibungsmöglichkeit für Unternehmen, zumal der VW-Konzern angekündigt hatte, dass alle vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge nachgebessert würden und der Mangel damit behoben werde. Damit könne eine Teilwertabschreibung oder Abschreibung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung nicht geltend gemacht werden. Diese Begründung ist allerdings nicht überzeugend.

Ermittlungsverfahren gegen mehrere VW-Manager

Gegen mehrere Volkswagen-Manager laufen Ermittlungsverfahren wegen möglicher Steuerhinterziehung, so die Staatsanwaltschaft Braunschweig. Dabei gehen die Ermittler dem Verdacht nach, dass den Haltern von Fahrzeugen aus dem VW-Konzern Nachlässe bei der Kfz-Steuer gewährt wurden, die ihnen nicht zugestanden hätten, weil ihre Autos tatsächlich mehr CO2 ausstoßen als angegeben.

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