Beruflich veranlasste Umzugskosten bei Wegzeitersparnis unter 1 Stunde (FG)

Ein Umzug ist auch dann beruflich veranlasst, wenn die durch ihn gewonnene Zeitersparnis für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte weniger als eine Stunde beträgt, er aber zu einer gleichwertigen wesentlichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen führt, nämlich weil der Steuerpflichtige nicht mehr auf die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel angewiesen ist, die Arbeitsstätte in weniger als fünf Minuten zu Fuß zu erreichen, mitgeführte Arbeitsmittel bequemer transportieren und für den Arbeitgeber flexibler in die Arbeitsabläufe einbezogen werden kann.

Die Tatsachen, aus denen sich die fußläufige Erreichbarkeit der Arbeitsstätte ergibt, müssen objektiv und leicht feststellbar sein, insbesondere durch im Internet verfügbare Karten über die Lage der Wohnung und der Betriebsstätte.

 

Quelle

Finanzgericht Köln, Urteil vom 24.02.2016, 3 K 3502/13

Möchten Sie regelmäßig über neue Artikel informiert werden? Dann registrieren Sie sich für unseren Newsletter.

Newsletter abonnieren

Diese Internetseite verwendet Cookies, um die Nutzererfahrung zu verbessern und den Benutzern bestimmte Dienste und Funktionen bereitzustellen.
Mehr Informationen finden sie unter Datenschutz. Ich stimme zu