Sofortmeldung gleich machen!

Man kann gar nicht oft genug darauf hinweisen: Bei Verstößen wegen nicht erfolgter Sofortmeldung droht ein Bußgeld bis 25.000 Euro!

Kaum war das Gesetz zum flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro in Kraft, schickte der Zoll als Kontrollbehörde seine Prüfer los. Aufsehen erregten Meldungen über einschüchternde Befragungen der Mitarbeiter zu Vertrag und Verdienst in Hörweite von Kunden.

Wichtiger für Unternehmer waren aber Berichte zum Beispiel vom Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), wie umfassend die Beamten in die Tiefe gehen. Trotzdem sollten Firmenchefs über der anhaltenden Diskussion um den Mindestlohn ihre weiteren Pflichten nicht vergessen. Verstärkt finden Zollkontrollen statt, bei denen überprüft wird, ob die Sofortmeldung an die Deutsche Rentenversicherung vorliegt und der Beschäftigte sich, wie vorgeschrieben, mit Pass, Personalausweis oder einem gleichwertigen Ersatz ausweisen kann.

Auch der Beleg über seine schriftliche Aufklärung in diesem Punkt muss vorliegen.

Verstöße sind teuer: Wird die Sofortmeldung nicht rechtzeitig übermittelt, drohen dem Firmenchef bis zu 25.000 Euro Bußgeld. Ein Arbeitnehmer ohne Papiere muss bis 5.000 Euro Bußgeld zahlen.

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