Neu: Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB)

Das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist am 19.07.2013 in Kraft getreten.

Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) ist eine neue Gesellschaftsform aus dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG). Sie ist als Personengesellschaft zu qualifizieren. Sie ist vor allem für die freien Berufe wie Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer eine wettbewerbsfähige Alternative zu anderen Rechtsformen. Bei dieser Gesellschaftsform erfolgt ein Ausschluss der persönlichen Haftung der Gesellschafter wegen fehlerhafter Berufsausübung.

 

Quelle

Bundesgesetzblatt
Bundesanzeiger Verlag
§ 4 Abs.3, § 7 Abs.5 und § 8 Abs.4 PartGG

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