Ab 2017 gemeinsame Nutzung von Daten, um Steuerflucht zu bekämpfen (EU)

Es wurden Pläne der EU-Kommission, die EU-Länder bis 2017 zu verpflichten, Daten über Einkommen aus Erwerbstätigkeit, Aufsichtsratsvergütungen, Lebensversicherungen, Renten und Immobilien zu sammeln und automatisch auszutauschen, am 11.12.2013 von den Abgeordneten genehmigt.

Die aktuellen Regeln bieten Schlupflöcher, da sie die Länder nicht zur Sammlung dieser Daten verpflichten. Ab 2017 verpflichten die neuen Regeln auch Informationen über andere Einkünfte, unter anderem von Dividenden, Kapitalerträgen und Kontoguthaben zu sammeln und automatisch auszutauschen.

 

Quelle

EU-Parlament, Pressemitteilung vom 11.12.2013

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