Immobilienkaufverträge - Verprobung mit den Einkommens- und Vermögensverhältnissen

Wird eine Immobilie gekauft, überprüft das Finanzamt regelmäßig die gesamten Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Käufers.

Da die Notare verpflichtet sind, insbesondere für Zwecke der Grunderwerbsteuer die Immobilienkaufverträge an das Finanzamt zu senden, erhält dieses Kenntnis mit der Folge, dass Überlegungen zur Finanzierung angestellt werden.

Sofern sich die Herkunft des Eigenkapitals nicht klären läßt und/oder in erheblicher Größenordnung Bargeld eingesetzt worden ist, wird nicht selten die Steuerfahndung eingeschaltet. Selbst wenn die Mittelherkunft dann nachgewiesen werden kann, so drohen bei Durchsuchungen Zufallsfunde.

Selbst bei Darlehen oder Schenkungen beispielsweise aus dem Kreise der Familie, werden diese angeschreiben und es werden deren Einkommens- und Vermögensverhältnisse verprobt. Skeptisch ist das Finanzamt auch bei Zahlungen aus dem Ausland.

Schon bei niedrigen Schenkungen fordert das Finanzamt die Abgabe einer Schenkungsteuererklärung.

Sollte der Kaufpreis hingegen mittels eines Bankdarlehens finanziert werden, gibt sich das Finanzamt zufrieden.

Empfehlungen:

  • die Mittelherkunft sollte nachweisbar sein;
  • die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Käufers bzw. des Darlehensgebers/Schenkers sollten zum Betrag plausibel sein;
  • bei Privatdarlehen/Schenkungen Unterlagen vorlegen, d. h. penibel dokumentieren;
  • möglichst Barzahlungen vermeiden;
  • bei Schenkungen auf die Freibeträge und die Zusammenfassung innerhalb des 10-Jahreszeitraums achten;

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