KfW-Förderung für Baudenkmale - Investitionszuschuss von 10 %

Eigentümer von Baudenkmalen, die Ihr Gebäude so sanieren, dass diese nachher maximal 60 % der Energie eines vergleichbaren Neubaus benötigen, bekommen von der KfW ab sofort einen Investitionszuschuss von 10 %.

Im Rahmen von Einzelmaßnahmen wird künftig zudem die Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen gefördert. Förderfähige Maßnahmen sind beispielsweise der hydraulische Abgleich sowie der Ersatz bestehender Pumpen durch Hocheffizienzpumpen. Voraussetzung für die Zuschussförderung ist, dass der Gesamtbetrag förderfähiger Investitionen mindestens 4.000 € beträgt.

Nähere Informationen unter www.kfw.de.

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