Gesellschaftsrecht: Keine Löschung der Zweigniederlassung einer Limited wegen Vermögenslosigkeit

Die im Handelsregister eingetragene Zweigniederlassung einer in Großbritanien registrierten Limited by shares kann nicht wegen Vermögenslosigkeit nach § 394 FamFG gelöscht werden, so das OLG Frankfurt a. M. Dem stehe bereits entgegen, dass die Zweigniederlassung nicht über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfüge. Im Übrigen beurteile sich die Beendigung der Limited entsprechend den Grundsätzen der Niederlassungsfreiheit nach Art. 49 AEUV zwingend nach britischem Gesellschaftsrecht.

Eine Ausnahme gelte lediglich für die Liquidation im Rahmen eines Insolvenzverfahrens, da insoweit Art. 4 Abs. 1 EuInsVo gelte, wonach für ein Insolvenzverfahren stets das Insolvenzrecht des Staates gilt, in welchem das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Dies sei hier aber gerade nicht der Fall.

 

Quelle

OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 17.05.2010, 20 W 163/10
Volltext unter BeckRS 2011, 00345
Deutsches Steuerrecht (DStR)

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