Zur steuerlichen Absetzbarkeit der Geburtstagsfeier des Geschäftsführers
Der steuerliche Abzug von Kosten für die Geburtstagsfeier eines Geschäftsführers ist ein häufiges Streitthema
Ein Geburtstag stellt auch beim Geschäftsführer zunächst einmal ein privates Ereignis dar. Sofern aber folgende Aspekte beachtet werden, erhöhen sich die Chancen auf den steuerlichen Abzug erheblich:
- Die Firma tritt als Gastgeber der Veranstaltung auf.
- Die Firma bestimmt die Gästeliste.
- Die eingeladenen Gäste stammen aus dem beruflichen Umfeld des Geschäftsführers (Geschäftspartner, Mitarbeiter, Personen des öffentlichen Lebens)
- Die Geburtstagsfeier findet in einem beruflichen Umfeld (z. B. in der Firma) statt.
- Die Kosten werden im Rahmen vergleichbarer Betriebsveranstaltungen gehalten.
- Der Geburtstagsfeier wird ein beruflicher Charakter verliehen (z. B. offizieller Rahmen)
Das Finanzgericht hat sich im Wesentlichen der BFH-Rechtsprechung angeschlossen. Letztendlich handelt es sich immer um eine Gesamtwürdigung bzw. Einzelfallentscheidung. Je mehr der o. g. Kriterien beachtet werden, desto besser stehen die Chancen für die Anerkennung der Kosten als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben.
Quelle
FG Münster, Urteil vom 12. Mai 2011 (Az. 10 K 1643/10 E)
Haufe Online-Redaktion