Rechnungsabgrenzungsposten für Kfz-Steuer

Für die in einem Wirtschaftsjahr gezahlte Kfz-Steuer ist ein Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren, soweit die Steuer auf die voraussichtliche Zulassungszeit des Fahrzeugs im nachfolgenden Wirtschaftsjahr entfällt.

 

Quelle

BFH-Urteil v. 19.5.2010, I R 65/09, veröffentlicht am 11.8.2010

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