SCHUFA - Eine kostenlose Eigenauskunft pro Jahr

Ab dem 01.04.2010 können Bankkunden bei der SCHUFA und anderen Auskunfteien einmal pro Jahr kostenlos alle ihre gespeicherten Daten abrufen. Dabei müssen die Unternehmen alle gespeicherten Daten und die Bewertungen (Score-Werte) der letzten sechs Monate offen legen. Dazu zählen auch welche Daten dort eingeflossen sind und wer diese Daten abgefragt hat. Dies legt das neue Bundesdatenschutzgesetz fest. Informationen wie Familienstand, Arbeitgeber, Einkommen, Guthaben und Wertpapierdepots dürften NICHT gespeichert werden (Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz).
Das neue Gesetz regelt auch, dass Firmen offene Rechnungen erst dann melden dürfen, wenn die Forderung rechtskräftig und anerkannt ist. Oder wenn der Schuldner zweimal mit mindestens vier Wochen Abstand schriftlich gemahnt wurde und die Forderung nicht bestreitet sowie vorab über die SCHUFA-Meldung unterrichtet wurde. Bestreitet er die Rechnung oder hat er Widerspruch eingelegt, darf die Forderung nicht gemeldet werden.

SCHUFA

steht für "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung" und ist ein privat geführtes Unternehmen der Kreditwirtschaft, das seine Mitglieder vor Zahlungsausfällen schützen soll. Die SCHUFA hat die Aufgabe, Angaben zur Kreditwürdigkeit von Personen zu geben. Sie ist KEIN Schuldnerregister und prüft auch NICHT die Bonität von Verbrauchern oder entscheidet darüber, ob ein Kreditwunsch abgelehnt wird oder nicht. Die SCHUFA speichert lediglich Daten über Kredite und Leasingverträge. Auch Negativmerkmale wie geplatzte Schecks oder Wechsel, Verzug bei Kredittilgungen, Gehaltspfändungen oder Mahn- und Vollstreckungsbescheide werden gespeichert. Neben der SCHUFA gibt es eine Reihe weiterer Auskunfteien die solchen Daten speichern, wie z.B.: Creditrefom, Infoscore, Deltavista und Bürgel.

Das Scoring-Verfahren

Die Auskunfteien berechnen aus den gespeicherten Daten einen so genannten Score-Wert über das Zahlungsverhalten und die Kreditwürdigkeit, den sich insbesondere Banken, aber auch Versandunternehmen oder Mobiltelefongesellschaften zur Prüfung der Bonität von Kunden zu nutze machen. Der Score-Wert wird auf Grundlage eines mathematisch statistischen Verfahrens errechnet und ist umstritten, insbesondere weil in der Vergangenheit auch Anschriftendaten, wie Adresse und Wohngegend Einfluss auf das Ergebnis hatten. Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt vor, dass nur solche Daten verwendet werden dürfen, deren Speicherung auch zulässig war. Scorewert, die allein auf Adressdaten beruhen, sind nicht zulässig.

Eine kostenlose Eigenauskunft pro Jahr

Banken melden Daten zu Kreditverträgen, deren Verlauf und Ende an Auskunfteien wie die SCHUFA. Eine kostenlose Eigenauskunft erhalten Sie, wenn Sie die Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) formlos schriftlich bestellen. Wegen der Fülle der gespeicherten Daten (ca. 60 Millionen Personendaten sind erfasst) passieren zwangsläufig Fehler. Oder Angaben zu Girokonten, Kredit- oder Mobilfunkverträgen stimmen nicht. Prüfen Sie daher genau, ob die gespeicherten Daten mit Ihren tatsächlichen Angaben übereinstimmen. Falsche Daten sollten Sie umgehend korrigieren lassen.

Tipp

Wer bei Banken, Mobilfunkfirmen oder Versandhändlern auf Probleme stößt, sollte nachfragen. Oft ist ein negativer SCHUFA-Eintrag der Grund. Doch die gespeicherten Infos sind häufig falsch. Das Verbraucherschutzministerium hat in einer Studie festgestellt, dass etwa bei der SCHUFA 46 Prozent der Daten fehlerhaft oder unvollständig waren.

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