Grunderwerbsteuer - ab dem 14.12.2010 steuerfreie Übertragung auf den Lebenspartner

Durch das Jahressteuergesetzsind die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft den Ehegatten auf dem Gebiet der Steuerbefreiungen in § 3 des Grunderwerbsteuergesetzes völlig gleichgestellt worden. Ein Lebenspartner kann nun u. a. ein Grundstück grunderwerbsteuerfrei auf seinen Lebenspartner übertragen. Die Neuregelung gilt für alle Erwerbsvorgänge, die nach dem Tag der Verkündung des Jahressteuergesetzes am 13.12.2010 verwirklicht werden.

 

Quelle

Jahressteuergesetz 2010 vom 08.12.2010, BGBl. Teil I 2010, S. 1768

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