Steuerliche Hinweise zum Jahreswechsel - Elektronische Lohnsteuerkarte

Die Lohnsteuerkarte aus Papier war bislang ein unverzichtbares Arbeitsmittel, um dem Arbeitgeber die für den Lohnsteuerabzug erforderlichen personenbezogenen Daten mitzuteilen.

Mit Produktion, Versand und Verwaltung der Lohnsteuerkarten war jährlich ein hoher Aufwand verbunden. Mit der Umstellung auf ein elektronisches Verfahren wird das Lohnsteuerabzugsverfahren zukünftig schneller, sicherer und effizienter.

Bisher erhielten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Ende des Jahres ihre Lohnsteuerkarte von ihrer Stadt oder Gemeinde. Diese mussten sie dann an ihre Arbeitgeber weiterleiten, die anhand der Angaben auf der Karte die Lohnsteuer berechneten und an das Finanzamt abführten.

Bereits ab 2011 wird dieses System umgestellt. Die Arbeitgeber erhalten zukünftig die für den Lohnsteuerabzug notwendigen Daten direkt von der Steuerverwaltung. Während bislang die Änderungen teilweise von der Kommune eingetragen werden mussten (z.B. Familienstand oder Lohnsteuerklasse), sind zukünftig die Finanzämter für alle Änderungen dieser Daten zuständig.

Die Lohnsteuerkarte 2010 behält ihre Gültigkeit auch im Jahr 2011. Deshalb ist es für die erfolgreiche Umstellung des Verfahrens notwendig, dass alle Arbeitgeber die Lohnsteuerkarten ihrer Arbeitnehmer für 2010 noch aufbewahren und nicht Ende des Jahres vernichten. Sie dient bis zur Umstellung auf das elektronische Verfahren weiterhin als Grundlage für die Berechnung der abzuführenden Lohnsteuer.

Das bedeutet für den einzelnen Arbeitnehmer jedoch auch, dass er die Angaben auf der Lohnsteuerkarte 2010 weiterhin im Blick haben muss. Ändert sich für 2011 etwas an den Abgaben, muss er dies dem Finanzamt mitteilen. Nur so kann der Arbeitgeber den richtigen Lohnsteuerbetrag einbehalten, wodurch unerfreuliche Nachzahlungen am Ende des Jahres vermieden werden.

Spätestens 2012 können dann alle Pappkarten endgültig vernichtet werden.

Weitergehende Hinweise und Informationen zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte können im Internet unter http://www.elster.de/ abgerufen werden.

Fragen und Probleme können telefonisch bei der bundesweiten Hotline 01805/235099 (14 Cent/Minute, mobil max. 42 Cent/Minute) oder per Mail unter elstam-hotline@elster.de geklärt werden.

Die saarländische Steuerverwaltung bietet als zusätzlichen Service einen eigenen Flyer mit Fragen und Antworten zum Wegfall der Lohnsteuerkarte an, der in allen Finanzämtern und dem Finanzministerium erhältlich ist und per Mail unter elstam@finanzen.saarland.de oder telefonisch unter 0681/501-5010 bestellt werden kann.

Ein Download von der Homepage http://www.finanzen.saarland.de/ ist ebenfalls möglich.

 

Quelle

Saarländisches Finanzministerium, Pressemitteilung v. 15.12.2010;
Haufe Online-Redaktion

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