steuer- und sozialversicherungsfreie Mitarbeiterbeteiligung

Arbeitgeber können den neuen steuer- und sozialversicherungsfreien Höchstbetrag für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligung nach § 3 Nr. 39 EStG von 360 EUR pro Jahr nutzen, sofern die Vermögensbeteiligung zusätzlich zu ohnehin geschuldeten Leistungen gewährt und nicht auf bestehende oder künftige Lohnansprüche angerechnet wird.
Dabei werden rückwirkend auch Zuwendungen über eine Entgeltsumwandlung gefördert.

 

Quelle

BMF, Entwurfsschreiben v. 28.9.2009, IV C 5 -S 2347/09/10002.

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