Bürgerentlastungsgesetz vom Bundestag verabschiedet

Der Bundestag hat am 19.06.2009 das Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz) auf den Weg gebracht. Bürgerentlastungsgesetz bringt auch Hilfen gegen die Wirtschaftskrise und Änderungen bei der Geldanlage.

Durch das Gesetz lässt sich in erster Linie ab dem Veranlagungszeitraum 2010 ein größerer Teil der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bei der Einkommensteuer als Sonderausgaben absetzen. Das gilt unabhängig davon, ob jemand privat oder gesetzlich versichert und Arbeitnehmer oder Selbstständiger ist. Darüber hinaus sollen privat Krankenversicherte erstmals die entsprechenden Beiträge für ihre mitversicherten Kinder steuerlich vollständig absetzen können und der eingetragene Lebenspartner wird mit dem Ehegatten auf eine Stufe gestellt.

Über den Regierungsentwurf vom 16.3.2009 (BT-DRs. (16/12254) hinaus hat der Bundestag Nachbesserungen bei der Unternehmensbesteuerung und weitere Anpassungen verabschiedet, die sich aufgrund einer Vereinbarung des Finanzausschusses vom 27.5.2009 ergeben haben. Das sind insbesondere:

Die Berücksichtigung sonstiger Versicherungsbeiträge wird verbessert, indem der gemeinsame Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen und andere Versicherungen von 1.500/2.400 EUR auf 1.900/2.800 EUR erhöht wird. Damit entfällt die geplante Günstiger-Prüfung.

Die Freigrenze bei der Zinsschranke wird von 1 Mio. EUR auf 3 Mio. EUR angehoben. Damit fallen mehr als die Hälfte der belasteten Unternehmen aus der Zinsschrankenregelung heraus. Dies soll zu einer steuerlichen Entlastung von 60 Mio. EUR führen. Dies gilt aber nur für Wirtschaftsjahre, die nach dem 25.5.2007 beginnen und vor dem 1.1.2010 enden.

Die Verlustabzugsregel wird über eine Sanierungsklausel in § 8c Abs. 1a KStG für 2008 und 2009 entschärft.

Die Umsatzgrenze bei der Ist-Versteuerung wird zwischen dem 1.7.2009 und dem 31.12.2011 bundesweit auf 500.000 EUR angehoben. Dies soll die Liquidität von kleinen und mittleren Unternehmen stärken und Unternehmen um 1,95 Mrd. EUR entlasten.

Die Höchstgrenze für Einkünfte und Bezüge wird bei volljährigen Kindern und bei Unterhaltsleistungen ab 2010 an den Grundfreibetrag angepasst.

Den bisher auf Schüler bis zur 10. Klasse beschränkten Jahresbetrag von 100 EUR gibt es künftig auch für Schüler der Jahrgangsstufen 11 bis 13.

Aufnahme des Freiwilligendienstes aller Generationen im Rahmen des Familienleistungsausgleichs.

Anpassung bei Wohnungsgenossenschaften an das Eigenheimrentengesetz.

Die Frist für den Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage wird an die allgemeine Frist für die Antragsveranlagung angeglichen.

Die Verschmelzung oder Übertragung von Fondsanteilen bleibt steuerneutral.

Abschaffung des Sammelantragsverfahrens bei der Abgeltungsteuer für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute ab 2010.

Es kommt zu einer Bestandsschutzregelung für am 16.6.1989 anerkannte Steuerberatungsgesellschaften. Hier berühren geringfügige Veränderungen im Mitglieder- bzw. Gesellschafterbestand nicht die Anerkennung, wenn sie auf den üblichen Schwankungen beruhen.

Durch die Neufassung des § 36 GewStDV wird klargestellt, dass die Sonderregelung des § 19 Abs. 3 Nr. 4 GewStDV für Leasinggesellschaften erstmalig ab dem Erhebungszeitraum 2008 anzuwenden ist.

Hinweis:

Die Änderungen waren teilweise bereits in der Initiative des Bundesrats vom 3.4.2009 enthalten. Der dort enthalte Vorschlag, private Steuerberatungskosten ab 2006 wieder als Sonderausgaben zum Abzug zuzulassen, wurde jedoch genauso wenig übernommen wie die verlängerte Wahl zwischen altem und neuem Erbschaftsteuerrecht bis Silvester 2009 sowie der Vorschlag, Riester-Verträge in die Förderung für vermögenswirksame Leistungen einzubeziehen.

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