OFD Hannover: Golfturnier keine Betriebsausgabe

Auch der Golfsport und damit in Zusammenhang stehende Veranstaltungen fallen nach der Verfügung der OFD Hannover v. 20. 5. 2009 unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG (nicht abzugsfähige Betriebsausgaben), da er ähnliche Möglichkeiten zur sportlichen Betätigung, Unterhaltung, Freizeitgestaltung und Repräsentation bietet wie etwa der Segel-, Reit- oder Flugsport.
Insbesondere ist der Sponsoring-Erlass des BMF v. 18. 2. 1998 ( BStBl 1998 I S. 212) für die Veranstaltung von Golfturnieren durch Automobilvertragshändler nicht anwendbar.

 

Quelle

OFD Hannover, Verfügung v. 20. 5. 2009 - S 2145 - 80 - StO 224

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