ELENA - ab 2010 werden Entgeltbescheinigungen elektronisch gemeldet

Arbeitgeber sind ab 2010 verpflichtet, die Entgeltbescheinigungen ihrer Beschäftigten auf elektronischem Wege an die Sozialversicherungsträger weiterzuleiten.
Die Behörden oder Gerichte greifen dann auf die Einkommensdaten zu, die der Arbeitgeber zuvor monatlich an eine zentrale Stelle gemeldet hatte. Dort werden sie in verschlüsselter Form gespeichert. Die Entschlüsselung erfolgt durch Freigabe durch den einzelnen Bürger. Das ELENA-Verfahren setzt voraus, dass sich der einzelne Beschäftigte mit seiner qualifizierten elektronischen Signatur als Teilnehmer anmeldet. Als Schlüssel für die Daten dient eine Signatur, die etwa auf Bank- und Gesundheitskarte oder dem digitalen Personalausweis aufgebracht werden kann.

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